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Eigentümer von Immobilien, die in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelegen sind, können von einem im Gesetz angelegten Steuersparmodell profitieren. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung vom 19. Februar 2018 hat Herr Dr. Sebastian Krauß die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nörvenich aus aktuellem Anlass über die Voraussetzungen sowie die konkreten Entlastungswirkungen der Steuerbegünstigung für Immobilien in Sanierungsgebieten informiert.

 

Die Unterlage zum Vortrag "Immobiliensteuerrecht - Informationsveranstaltung zur Sanierungssatzung" können Sie hier downloaden.

 

Vortrag Sanierungssatzung2

Vortrag Sanierungssatzung

Unsere Vorgehensweise – transparent und zielorientiert

1. Kontaktaufnahme Treten Sie mit uns in Kontakt - Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs erörtern wir gemeinsam den Sachverhalt.
2. Analyse Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit und die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
3. Planung & Umsetzung Wir planen und entwickeln in engem Mandantenkontakt ein Konzept um Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden, Geschäftspartnern und Kunden bestmöglich zu vertreten.
 

concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hellersbergstraße 10 A, 41460 Neuss +49 2131 / 94 48 0 info(at)concepta-steuern.de

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