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Im Heft 12/17 der Zeitschrift Internationales Steuerrecht bezieht Dr. Sebastian Krauß auf den Seiten 479 ff. Stellung zum Richtlinienvorschlag zur Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vom 25.10.2016.
IStR 12/2017

Unsere Vorgehensweise – transparent und zielorientiert

1. Kontaktaufnahme Treten Sie mit uns in Kontakt - Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs erörtern wir gemeinsam den Sachverhalt.
2. Analyse Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit und die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
3. Planung & Umsetzung Wir planen und entwickeln in engem Mandantenkontakt ein Konzept um Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden, Geschäftspartnern und Kunden bestmöglich zu vertreten.
 

concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hellersbergstraße 10 A, 41460 Neuss +49 2131 / 94 48 0 info(at)concepta-steuern.de

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