In der Kolumne Steuern auf den Punkt informiert das SteuerbüroKrauß über die aktuelle Gesetzgebung zur Bekämpfung von Steuervermeidung, die verbesserten Möglichkeiten zur Verlustverrechnung beim Gesellschafterwechsel, die Förderung von Arbeitnehmern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für Minijobber sowie die neuen Mitteilungspflichten für internationale Großkonzerne.

 

Aggressive Steuergestaltung

Von einer effektiven Steuerbelastung in Höhe von weniger als drei Prozent können kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland nur träumen. Für internationale Großkonzerne wie Apple oder Google ist sie Realität. Der Gesetzgeber hat den unfairen Steuerwettbewerb zwischen Großunternehmen und Mittelständlern erkannt und erste Gesetzesänderungen beschlossen. Die Regelungen sind teilweise überschießend und auch für den Mittelstand mit neuen Belastungen verbunden. Neu ist unter anderem, dass Aufwendungen, die einem ausländischen Gesellschafter im Zusammenhang mit seiner deutschen Personengesellschaftsbeteiligung entstehen, in Deutschland nicht steuermindernd angesetzt werden dürfen, soweit der Gesellschafter die Aufwendungen auch im Ausland geltend gemacht hat. Durch die neue Regelung werden Investitionen ausländischer Investoren in mittelständische Personengesellschaften weniger attraktiv.

 

Verbesserte Verlustverrechnung

Ändert sich der Gesellschafterbestand einer Kapitalgesellschaft um mehr als 25 Prozent, gehen ungenutzte Verluste für steuerliche Zwecke verloren. Diese restriktive Regelung hat in der Vergangenheit eine Vielzahl sinnvoller Restrukturierungsmaßnahmen behindert oder sogar verhindert. Im Dezember wurde eine neue Ausnahmeregelung zugunsten des Steuerpflichtigen beschlossen. Demnach bleiben ungenutzte Verluste auf Antrag erhalten, wenn die Kapitalgesellschaft auch nach dem Gesellschafterwechsel denselben Geschäftsbetrieb unterhält. Die neue Ausnahmeregelung gilt rückwirkend ab 1.1.2016 und ist insbesondere für Start-up Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft relevant. In der Gründungsphase häufen Start-up Unternehmen regelmäßig Verlustvorträge an und suchen nach neuen Eigenkapitalgebern oder nach potentiellen Übernahmeinteressenten. Die neue Regelung wird die Restrukturierung und Sanierung von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften attraktiver machen und setzt einen Anreiz zur Investition in deutsche Start-up Unternehmen.

 

Mitteilungspflichten

Ab 2016 haben multinationale Unternehmen länderbezogene Berichte an die Finanzbehörden zu übermitteln. Die Berichte werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht und enthalten Informationen zu Zahlungsströmen, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur. In den Anwendungsbereich der neuen Regelung fallen nur Konzerne, deren konsolidierte Umsatzerlöse mindesten 750 Millionen Euro betragen. Kleine und mittlere Unternehmen sind somit nicht betroffen.

 

Minijob-Rente

Minijobs sind bis zu einem Arbeitsentgelt von 450 Euro im Monat sozialversicherungsfrei und lediglich mit einer zwei prozentigen Pauschalsteuer belastet. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber für den Minijobber jeden Monat bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (für 2017 maximal 254 Euro) in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Eine Anhebung auf acht Prozent wird aktuell diskutiert. Der dieser Entgeltumwandlung zugrundeliegende Betrag fließt in die 450 Euro-Grenze nicht ein und bleibt steuer- und sozialabgabenfrei.

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